Sigrun von Hasseln
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Grundlagen der Rechtspädagogik©

Die Rechtspädagogik wurde Anfang der neunziger Jahre zusammen mit der Idee der Jugendrechtshäuser von Sigrun v. Hasseln begründet.

Prämissen der Rechtspädagogik

Es reicht nicht aus, die Hauptprinzipien des Zusammenlebens in Werte-, Gesellschafts-, Rechts-, Bildungs- und Erziehungsordnung zu erkennen.
Entscheidend ist vielmehr, dass diese Prinzipien verständlich vermittelt und von (jungen) Menschen verinnerlicht werden. Notwendig ist daher die rasche, beherzte, unbürokratische und flächendeckende Umsetzung eines ganzheitlichen, pädagogischen Gesamtkonzeptes, das dauerhaft sozialadäquates Verhalten, die Achtung des Anderen, Empathie, Toleranz, Rechts- und Verantwortungsbewusstsein sowie (ehrenamtliches) Engagement in unserer offenen, auf Freiwilligkeit angewiesenen demokratischen Gesellschaft fördert und junge Leute zugleich zukunftsorientiert auf das "Abenteuer" des friedlichen Zusammenlebens in einer interkulturellen Völker- und Wirtschaftsgemeinschaft vorbereitet. Ein solches pädagogisches Gesamtkonzept ist die Rechtspädagogik.

Definition der Rechtspädagogik

Rechtspädagogik bedeutet "Rechtserziehungswissenschaft" oder "Wissenschaft darüber, wie dem Menschen die Prinzipien und die davon abzuleitenden Regelungen des Zusammenlebens am effektivsten vermittelt und er motiviert werden kann, diese freiwillig einzuhalten."
Rechtspädagogik ist als ganzheitliches, pädagogisches Gesamtkonzept für ein friedliches Zusammenleben in der interkulturellen, demokratischen High-Tech-Gesellschaft konzipiert.

Ziele und Hauptlerninhalte der Rechtspädagogik

Die Hauptlerninhalte der sich als Friedenspädagogik verstehenden Rechtspädagogik, die spätestens im Kindergarten angewendet werden sollte, werden durch ihr Ziel bestimmt:

Vermittlung eines wirklichkeitsnahen, ethisch-moralisch hinterfragenden Rechtsbewussßtseins von frühester Kindheit an im Gesamtrahmen einer anzustrebenden ganzheitlichen, kongruenten Werte-, Gesellschafts-, (Menschen-) Rechts-, Bildungs- und Erziehungsordnung im Geist der Rechtsphilosophie Arthur Kaufmanns (Rechtsphilosophie, München, 2. Aufl. 1997) für ein friedliches Zusammenleben in unserer auf Freiwilligkeit angewiesenen offenen, demokratischen und interkulturellen High-Tech-Zivil-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

Dabei wird das Recht als oberstes und ordnendes Prinzip der Vernunft und des Zusammenlebens schlechthin angesehen, das eine neue Dimension im gesellschaftlichen Bewusstsein einnehmen muss.

Rechtspädagogik bietet mithin die Chance, mit dem Lernen von Normen zumeist auch gleich einen ethisch-moralischen Grundstandard verinnerlichen zu können.

Einzelheiten: Rechtspädagogik. Von der Spaß- in die Rechts- und Verantwortungsgesellschaft . ISBN 3- 8334-3638-7.