Sigrun von Hasseln
StartseiteLinksImpressumKontakt

Schulaktivitäten

Seit 1992 regelmäßig, zunächst in Niedersachsen und seit 1998 in Brandenburg rechtspädagogische Unterrichtseinheiten mit Schulklassen aller Schultypen ab Klasse 5, Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Eltern aufgrund von Einzeleinladungen durch Schulen, im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gehen in die Schulen" (Landesverband der Jugendrechtshäuser Brandenburg, Deutscher Richterbund, LV Brandenburg und Brandenburgischer Anwaltverband), Fortbildungsprogrammen, Aktionstagen, Tagen der offenen Tür oder im Rahmen sonstiger Projekte von Jugendrechtshäusern und anderen Trägern, wie der RAA, des Europazentrums oder von Veranstaltungen des Freien Deutschen Autorenverbandes.

Beispiele:

Zeitungsausschnitt: Besuch in einer Schulklasse


Für Schulklassen

Fragestunde(n) rund um das Recht. Rechtspädagogische
Vermittlung von Rechtskenntnissen für Schüler aller Jahrgangsstufen.

Zum Themenkatalog gehören sämtliche im "Jugendrechtsberater" behandelte Themen, sowie aktuelle und Themen, die von der Schule darüber hinaus gewünscht werden.
Je nach Klassenstufe und Wissensgrad wird unterschiedlich vorgegangen. Häufig erfolgt im Frage-Antwortspiel eine kurze Einführung über den Beruf der Referentin als Jugendrichterin mit einer Überleitung zum Recht und zur Demokratie ("Im Namen des Volkes"). Von dort geht es zum Grundgesetz mit seinen Grundrechten und Grundpflichten, die Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht und dann können Schüler ihre Einzelfragen stellen. Schüler sollten die Unterrichtseinheit mit der Lehrkraft vorbereitet und ihre Fragen jeweils zusammen gestellt haben. Handelt es sich um "peinliche" Fragen, fragen sie nicht in der Ichform, sondern für eine 3. Person, etwa "eine(n) Freund(in)".
Die rechtspädagogische Vermittlung von Rechtskenntnissen beinhaltet vor allem die Vermittlung von Verständnis dafür, warum einzelne Regelungen so und nicht anders sind. Beliebte Themen: Taschengeld, Piercing, Internetrecht, Stubenarrest, Jobsuche (solide und unsolide Jobs), Handyschulen, Schuleschwänzen und Folgen von Schulbummelei. Thematisiert werden "Wann muss ein Siebenjähriger der Schule Schadensersatz leisten?" "Die Beteiligung Schwacher und die Integration von Außenseitern", "Demokratie und Empathie im Schulalltag üben", "Vom Klassensprecher zum Schulparlament", "Integration von Fremden."
"Konjunktur" hat neben "Todesstrafe", "Sterbehilfe" und "Kannibalismus" stets das Strafrecht insgesamt. Ob Fundunterschlagung, Graffiti, Ladendiebstahl, Körperverletzung (auch durch Aids), Schwarzfahren, strafbares Downloaden, Waffenrecht, Drogen, unterschiedliche Strafrahmen beim Raubdelikt, je nachdem, ob es sich um einen einfachen Raub, einen Raub unter Mitführung einer Waffe oder einen Raub unter Verwendung einer Waffe handelt, oder die Frage, welche Unterschiede bestehen, wenn Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, über alles wird gern diskutiert. Erstaunt sind Schüler meist, wenn sie erfahren, dass es mit der strafrechtlichen Sanktion nicht getan ist. Vielmehr werde man stets auch zivilrechtlich zur Kasse gebeten. Wenn Schüler das "ungerecht" finden, kann erfolgreich in eine Grundsatzdiskussionen über die Verantwortung für sein Tun in der Gesellschaft eingestiegen werden.

Spiel einer Gerichtsverhandlung durch Schüler

mit rechtspädagogische Begleitung und Fragestellung. Die Schüler können einen Fall aus dem Stehgreif wählen. (z.B. Handyklau in der Turnhalle. Raubüberfall zum Nachteil eines älteren oder behinderten Menschen) ab Klasse 7.

Teilnahme einer Schulklasse an einer ausgewählten Gerichtsverhandlung

vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Cottbus mit Einführung und anschließender Besprechung des Ablaufs der Hauptverhandlung ab Klasse 7.

Autorenlesung aus dem rechtspädagogischen Kinderbuch
"Tilly Timber auf Megaland"

mit Diskussion für Schüler ab 10 Jahren zwecks Vermittlung der Grundprinzipien des Zusammenlebens in der demokratischen Gesellschaft. Mit Hilfe der sokratischen Methode wird die Notwendigkeit erarbeitet, sich als Gemeinschaft Regeln geben und diese einhalten zu müssen. Außerdem werden die Prinzipien der gegenseitigen Achtung, der Toleranz und der körperlichen Unversehrtheit besonders heraus gestellt und besprochen, wie man sich vor Erpressung und sonstiger Gewalt und vor Verführung schützen kann.

Lesungen in und außerhalb von Schulen

für Schüler ab Klasse 5 aus nicht veröffentlichten Texten der Autorin oder aus fremden Schriften mit Diskussionen über Recht, Justiz, Kriminalität, Gewalt, Rechtsextremismus und Zukunftsperspektiven zur Förderung von Rechtsbewusstsein, Demokratieverständnis, Verantwortung und interkultureller Rechtsethik.

Autorenlesung aus dem Roman "Der Justizirrtum"

mit anschließender Diskussion über Recht, Gerechtigkeit, Rechtsbewusstsein, Rechtsverhalten und Vorurteile in unserer Gesellschaft. Für Oberstufen von Gymnasien oder vergleichbare Klassenstufen. Vorbereitung durch die Fachlehrkraft erforderlich.

Menschenrechte und Menschenpflichten.

Rechtspädagogische Unterrichtseinheiten rund um den "Internationalen Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember eines jeden Jahres.
Das Thema Menschenrechte und Menschenpflichten kann in allen Klassen aller Schultypen nur dann erfolgreich vermittelt werden, wenn man es nach wenigen Minuten vom internationalen Rahmen auf den eigenen Lebensraum der Schüler herunter bricht. So kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit sehr gut besprechen, wenn es auf dem heimischen Schulhof des Schülers verlagert wird. Besonders aufregend finden es Schüler, wenn sie erfahren, dass sie sich im Rahmen der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit die Haare so färben können wie sie möchten und Mutti auch nicht bestimmen darf, wie das eigene Zimmer zu gestalten ist: es sei denn, man lagert darin gefährliche oder verbotene Gegenstände.

Für Lehrkräfte

Impulsgebung und Beratung von Lehrkräften bei zahlreichen rechtspädagogischen Schüler-Aktivitäten.

In Betracht kommen:

  • Beteiligung an bundesweiten Aufsatz- und Malwettbewerben,
  • Aufführen von rechtspädagogischen Theaterstücken wie "Tilly Timber auf Megaland" in Schulen (u.a. in Oldenburg, Schwerin, Cottbus, Berlin, Lübbenau, Senftenberg, der Evangelischen Akademie Bad Boll, beim Deutschen Jugendgerichtstag usw.)
  • Organisation und Durchführung einer "Tilly-Timber-Fete",
  • Vorbereitung eines Messestandprojekt,
  • Herausgabe einer Jugendrechts-Zeitung,
  • Rechtsquiz mit Tombola.

Fortbildung von Lehrkräften und Eltern.

Wann kann sich die Schule mit Schadensersatzforderungen an die Schüler halten? Was tun, wenn der Schüler angetrunken in die Schule kommt? Was tun bei Schulbummelei? Was tun bei Mobbing im Klassenverband?



Nähere Angaben über Schulaktivitäten findet man im Buch "Rechtspädagogik. Von der Spaß- in die Rechts- und Verantwortungsgesellschaft."

Vereinbarungen über Termine und Themen zu

  • Veranstaltungen mit Schulklassen in Schulen oder im Gerichtssaal,
  • Elternschulungen und Lehrerfortbildungen

im Landgerichtsbezirk Cottbus über das
Cottbuser Jugendrechtshaus, Angela Arlt, Gerichtsstr.1, 03046 Cottbus
T: 0355/430 23 82, F: 0355/ 430 23 83
E-Mail: cottbuser-jugendrechtshaus@t-online.de
oder
das Landgericht Cottbus, Herr Pantuschky, T: 0355/ 6371 - 303